KOMMposition - Kanzleimarketing für Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare
       

Ein Gütesiegel für Rechtsanwälte

Von einer Mandantenbefragung bis zum kanzleieigenen „Gütesiegel“ ist es nicht weit. Um mit diesem Instrument des Kanzleimarketing dauerhaft zu überzeugen, sind die folgenden Qualitätskriterien zu beachten:

Zuerst stellen Sie die Glaubwürdigkeit der Mandantenbefragung sicher:

Damit die Mandantenbefragung glaubwürdig ist, erfolgt sie …

… anonymisiert
… konsequent
… kontinuierlich
… kontrolliert.

Konkret heißt das: Ihre Kanzlei garantiert allen Mandanten, dass sie ihre Kritik ohne Nennung des eigenen Namens äußern und Ihre Kanzlei bewerten können. Die Bewertung erfolgt in Bezug auf vorgegebene Leistungsmerkmale und anhand einer klaren Bewertungsskala. Dem Vorwurf der Manipulation können Sie vorbeugen, indem Ihre Kanzlei den Rücklauf der Antworten von einem externen Dienstleister überwachen und auswerten lässt.

Anschließend überzeugen Sie neue Mandanten von Ihrer Kanzlei:

1. Ihre Kanzlei erbringt sehr gute Leistungen.

2. Ihre Kanzlei garantiert die Qualität der Mandantenbefragung und informiert die potentiellen Mandanten offen über das Prozedere.

3. Ihre Kanzlei führt eine qualitätsorientierte Mandantenbefragung durch (kontinuierlich, vollständig, anonymisiert).

4. Ihre Kanzlei fasst die Ergebnisse der Mandantenbefragung zu einer anonymisierten Zufriedenheitsstatistik zusammen.

5. Ihre Kanzlei setzt die Zufriedenheitsstatistik bei verschiedenen Instrumenten des Kanzleimarketing ein (z.B. Internet, Broschüren etc.)