So managen Sie Empfehlungen
Beim Kanzleimarketing setzen Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater traditionell auf die Wirkung von Empfehlungen. Trotzdem fehlt in den meisten Kanzleien immer noch ein systematisches Empfehlungsmarketing. Die Folge: Das Potential zur Gewinnung neuer Mandanten bleibt weitgehend ungenutzt.
Das ist eine Chance für Pioniere: Wer sich frühzeitig um den Aufbau eines systematischen Empfehlungsmarketing kümmert, sichert für seine Kanzlei wertvolle Wettbewerbsvorteile.
Das Empfehlungsmarketing besteht aus sechs Bausteinen:
1. Kernleistung: Ohne Qualität bei der juristischen Kernleistung lassen sich für eine Kanzlei keine Empfehlungen erzielen.
2. Service: Die anwaltliche Kernleistung ist für juristische Laien schwer zu beurteilen. Um so mehr kommt es auf Serviceleistungen und den respektvollen Umgang mit Mandanetn an.
3. Mandantenbindung: Der Kontakt zu neuen Kunden ist immer aufwendiger als den Kontakt zu Stammkunden zu halten. Das gilt grundsätzlich auch für den Rechtsmarkt. Für die Mandantenbindung bietet das Kanzleimarketing solche Instrumente wie Kanzleievents, Mailings, Mandantenmagazine etc.
4. Mandantenbefragung: Die Analyse der Kundenzufriedenheit ist im Rechtsmarkt wie brach liegendes Neuland. Positiv ausgedrückt: Ihre Kanzlei kann mit einer Mandantenbefragungen schnell Wettbewerbsvorteile erzielen, wenn Sie dieses Instrument im Kanzleimarketing richtig einsetzen. Dazu gehört vor allem, die Zufriedenheit der Mandanten marketingwirksam zu kommunizieren.
5. Kooperationen: Die Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Banken, Unternehmensberatern oder Rechtsanwälten mit anderer Spezialisierung ist die Basis für eine gegenseitige Empfehlungspraxis.
6. Networking: Das gesellschaftliche Engagement von Rechtsanwälten lässt sich ebenfalls systematisch für Empfehlungsmarketing einer Kanzlei erschließen. Hierzu gehört zu Beispiel das Engagemnet in karitativen Organisationen, Vereinen, Parteien etc.