Das unternehmenseigene Gütesiegel
Von einer Kunden- bzw. Mandantenbefragung bis zum unternehmens-bzw. kanzleieigenen "Gütesiegel" ist es nicht weit. Um mit diesem Instrument dauerhaft zu überzeugen, sind die folgenden Qualitätskriterien zu beachten:
Zuerst stellen Sie die Glaubwürdigkeit der Befragung sicher:
Damit die Kundenbefragung glaubwürdig ist, erfolgt sie ...
... anonymisiert
... konsequent
... kontinuierlich
... kontrolliert.
Konkret heißt das: Ihre Dienstleistungsunternehmen bzw. Ihre Kanzlei garantiert allen Kunden, dass sie ihre Kritik ohne Nennung des eigenen Namens äußern und Ihre Dienstleistung bewerten können. Die Bewertung erfolgt in Bezug auf vorgegebene Leistungsmerkmale und anhand einer klaren Bewertungsskala. Dem Vorwurf der Manipulation können Sie vorbeugen, indem Ihr Unternehmen bzw. Ihre Kanzlei den Rücklauf der Antworten von einem externen Dienstleister überwachen und auswerten lässt.
Anschließend überzeugen Sie neue Kunden und Mandanten von Ihrer Dienstleistung:
- Ihr Unternehmen erbringt sehr gute Leistungen.
- Es garantiert die Qualität der Mandantenbefragung und informiert die potentiellen Mandanten offen über das Prozedere.
- Es führt eine qualitätsorientierte Kundenbefragung durch (kontinuierlich, vollständig, anonymisiert).
- Es fasst die Ergebnisse der Mandantenbefragung zu einer anonymisierten Zufriedenheitsstatistik zusammen.
- Und Ihr Unternehmen setzt die Zufriedenheitsstatistik als Referenz in der Marketingkommunikation richtig ein (z.B. Internet, Broschüren etc.)
Was wir für Ihr Empfehlungsmarketing tun können
- Beratung zum Empfehlungsmarketing als Baustein für das Dienstleistungsmarketing
- Planung von Kundenbefragungen
- Beratung zur organisatorischen Einbettung von Kundenbefragungen im Prozess der Kundenbindung
- Auswertung des Rücklaufs einer Mandng inklusiveAnalyse der Optimierungsimpulse
- Aufbereitung der Daten zur Zufriedeik (Gütesiegel)
- Einsatz des Gütesiegels bei der Marketingkommunikation